Reiki-Ausbildung durch BFR-Lehrer
Reiki ist eine wunderbare Sache, wenn man richtig damit umgehen kann. Daher wird Reiki in verschiedenen Kursen gelehrt als Reiki I, Reiki II, Reiki-Meister und Reiki-Lehrer. Bisher gab es noch keine Richtlinien für die Reiki-Ausbildung, so dass die Qualität des Unterrichts recht unterschiedlich war. Außerdem gibt es in der traditionellen Linie Seminarpreise, die sich mehr an dem Wert von Reiki orientieren als an dem geleisteten Aufwand des Lehrers und daher recht hoch sind.
Die in der Interessengemeinschaft BFR zusammengeschlossenen Lehrer unterrichten nach dem Grundsatz: "Qualifizierte Ausbildung zu maßvollen Preisen". Sie haben sich verpflichtet, den Unterricht nach der Qualitätsnorm durchzuführen, die gemeinsam in den Ausbildungsrichtlinien festgelegt wurde. Auch bekennen sie sich zu den im Ehrenkodex formulierten Ethik-Richtlinien (unter den Ausbildungsrichtlinien nachzulesen). Auf diese Weise hat man eine weitreichende Garantie für eine gute Ausbildung im entsprechenden Verhältnis zu den Kosten. Wenn Du einen BFR-Lehrer in Deiner Umgebung suchst, kannst Du die Lehrerliste des BFR durchschauen oder sie Dir vom BFR schicken oder faxen lassen. Vielleicht kannst Du selbst auch mithelfen, die Lehrerliste zu vergrößern. Wenn Du gute Reiki-Lehrer kennst, mache sie auf den BFR aufmerksam.
Wir streben ein möglichst dichtes Netz von Reiki-Lehrern im gesamten deutschsprachigen Raum an.
Ausbildungsrichtlinien und Ehrenkodex für BFR-Lehrer
I. Die Lehrer des BFR versichern, daß sie selbst eine vollständige Reiki-Ausbildung in den Graden 1, 2 und 3 (Meister bzw. Meister-/Lehrergrad) erhalten haben. Die Lehrer-Urkunde wird dem BFR zusammen mit der Beschreibung der Meisterlinie in Kopie zur Verfügung gestellt.
II. Sie erkennen an, daß Reiki eine Energieform ist, die durch Menschen weitergegeben wird. Reiki ist verbunden mit einer Haltung bedingungsloser Liebe. Von daher ergibt es sich, daß die Ausbildung der Schüler mit großer Sorgfalt erfolgen muß, wobei finanzielle Absichten im Hintergrund bleiben sollen.
III. Sie sorgen für regelmäßige Reiki-Abende, in denen Gelegenheit gegeben ist, Reiki in einer würdigen Atmosphäre zu praktizieren. Es müssen keine eigenen Reiki-Abende durchgeführt werden, wenn die Schüler sich einem Reikikreis in zumutbarer Entfernung anschließen können.
IV. Die Ausbildung erfolgt unter Beachtung einer Mindestausbildungszeit für die einzelnen Grade wie unter 6. beschrieben. Es werden in allen Kursen maschinen- oder computergeschriebene Unterlagen mitgegeben. Diese Unterlagen sind weder durch Bücher noch durch selbstgeschriebene Aufzeichnungen sinnvoll zu ersetzen. Es wird darauf hingewiesen, daß die Unterlagen nicht an andere weitergegeben werden sollen.
V. In den Reiki-Kursen werden nur Themen besprochen, die mit Reiki zu tun haben. Es findet keine gleichzeitige Ausbildung in Farbfolienanwendung,, Aura-Soma, Channeling, o.ä. statt.
Für die Ausbildung wichtige Seitenthemen sind: Aura und feinstoffliche Körper, Chakras, ganzheitliches Heilen, gesunde Ernährung, Fragen bezüglich Leben und Sterben, Karma u.ä.
VI. Mindestdauer der Ausbildung in Anwesenheit des Lehrer (keine Ferneinweihung!):
1. - 3. Grad: 10 Stunden an mindestens zwei Tagen. Bei Einzelunterricht kann die Zeit entsprechend kürzer sein.
Ein Vorbereitungsplan zum häuslichen Studium wichtiger Sachgebiete wird dem Meister-Anwärter rechtzeitig vor dem Seminar oder besser schon mit den Reiki II-Unterlagen ausgehändigt. Eine Einzelbesprechung mit dem Lehrer vor der Zulassung ist wichtig, damit sich der Lehrer ein Bild über die Eignung zur Meisterausbildung machen kann. Meistertreffen als Fortbildung und Erfahrungsaustausch werden empfohlen.
Lehrer: Wiederholte Teilnahme an wenigstens zwei Seminaren zwischen Lehrer-Anmeldung und Ausbildung. Üben in der Führung von kurzen Meditationen. Es wird keine Mindeszeit festgelegt. Die Ausbildungszeit muß aber so lang sein, daß der neue Lehrer in der Durchführung von Seminaren aller Grade völlig sicher ist. Dem neuen Lehrer werden alle Unterlagen für die Kurse im 1. - 3. Grad als Kopiervorlagen mitgegeben. Es kann ihm aber empfohlen werden, selbst in nächster Zeit eigene Unterlagen zu erstellen.
Die Abstände zwischen den Einweihungen müssen für die nachfolgende Verarbeitung der neuen Energien ausreichend sein. Sie richten sich nach dem Entwicklungsstand des Einzuweihenden in gegenseitigem Einverständnis (unverbindlicher Richtwert im Normalfall: 1. - 2. Grad - 3 Monate, 2. - 3. Grad - 6 - 12 Monate).
VII. Es finden folgende Einweihungen statt:
1. Grad: 4 Einweihungen verteilt auf mindestens zwei Tage
2. Grad: 3 Einweihungen verteilt auf mindestens zwei Tage
3. Grad: 1 bis 3 Einweihungen in das Meistersymbol
VIII. Der Lehrer begleitet auch nach der Ausbildung die Schüler weiter, wenn dies von ihnen gewünscht ist.
Ehrenkodex
Mir liegt es am Herzen, . . .
in Übereinstimmung mit den Usui-Lebensregeln zu leben und zu versuchen, diese in meinem Leben zu verwirklichen.
alle Reiki-Ausübenden und -Meister, gleich welcher Linie oder Organisation sie angegliedert sind, zu respektieren und wertzuschätzen. Abstand davon zu nehmen, negative Behauptungen über andere Reiki-Praktizierende und -Meister zu machen.
alle Schüler zu ermutigen, nach ihrer eigenen inneren Führung zu entscheiden, von wem sie Reiki-Behandlungen bekommen und, bei wem sie sich ausbilden lassen möchten.
meine Studenten immer mit dem größtmöglichen Respekt zu behandeln, mich niemals in illegale oder unmoralische Handlungen mit meinen Klienten oder Studenten einzulassen,
auf den Gebrauch von Drogen oder Alkohol während aller beruflichen Tätigkeiten zu verzichten.
wahr in meinen Anzeigen und bereit zu sein, vor künftigen Schülern die Inhalte meiner Reiki-Kurse öffentlich darzulegen, ebenso die berechneten Gebühren und den Zeitaufwand im Kurs, Auskunft darüber zu geben, was der Student nach Abschluß seiner Ausbildung damit tun kann.
nie das Unterrichtsmaterial in meinen Kursen zu verwenden, auf das jemand anderes die Nutzungsrechte hat, ohne daß er dies erlaubt hat und sich für den Inhalt verbürgt.
meinen Klienten die Möglichkeiten von Reiki realistisch darzulegen, ihnen zu erklären daß ein Heilungserfolg nicht garantiert ist, und daß Reiki kein Ersatz für medizinische oder psychiatrische Behandlung ist.
niemals medizinische oder psychiatrische Diagnosen zu stellen und keine Medikamente zu verschreiben.
niemals vorzuschlagen, daß ein Klient ärztlich verschriebene Medikamente wechselt oder absetzt oder verschriebene Behandlungen wechselt.
mich mit meinen Ratschlägen nie in Widerspruch zu Behandlungen von autorisierten Stellen zu begeben.